Erfüllung der Auditpflicht nach EDL-G
Energieaudit
nach DIN EN 16247-1
Auditpflicht nach EDL-G

© enumion – eigene Darstellung basierend auf „Merkblatt für Energieaudits“ des BAFA (2020)
Seit der Gesetzesnovelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind große Unternehmen gesetzlich verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen. Doch ab wann gilt ein Unternehmen als „groß“ und wird somit auditpflichtig?
Die Einstufung erfolgt gemäß der EU-Richtlinie 2003/361/EG, welche sich in einigen Punkten von den Größenkriterien des Handelsgesetzbuchs (HGB) unterscheidet. Einfach gesagt, wird ein Unternehmen als groß eingestuft, sobald es nicht mehr als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gilt.
Konkret bedeutet dies, dass ein Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigt oder zugleich einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro sowie eine Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro aufweist.
Dabei ist außerdem zu beachten, dass zur korrekten Ermittlung der Grenzwerte Unternehmensverbünde und Beteiligungen an anderen Firmen oder öffentlicher Hand mit einbezogen werden müssen. Dadurch können selbst Unternehmen, die auf den ersten Blick als KMU gelten, unter die Energieaudit-Pflicht fallen.
Energieaudit nach Norm
Der Ablauf und die Anforderungen eines Energieaudits sind klar definiert und in Deutschland, wie nicht anders zu erwarten, durch eine Norm strukturiert: die DIN EN 16247-1.
Diese Norm mit dem Titel „Energieaudits – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ bildet sowohl die rechtliche als auch die praktische Grundlage für ein Energieaudit, wie es im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verbindlich gefordert wird. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen hochwertige und verlässliche Ergebnisse aus dem Energieaudit erhalten.
Zusätzlich gewährleistet die Norm, dass Energieflüsse systematisch transparent gemacht und Einsparpotenziale effektiv identifiziert werden können, um so langfristig Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Unternehmen zu steigern.
Ablauf eines Energieaudits
1
- Klären von Randbedingungen des Audits
- Abgabe des Angebots
2
- Abstimmung Zeitplan
- Geheimhaltungserklärung
- Übermittlung des Fragebogens von enumion zur Abfrage von wichtigen Daten und Kriterien gemäß DIN EN 16247-1
3
- Besprechung der gelieferten Daten zu Energieverbrauchern
- Festlegung von Anforderungen an spezielle Messungen, sofern solche notwendig sind
4
- Aufnahme der Energieverbraucher am Standort
- Ermittlung der Arbeitsabläufe und des Nutzerverhalten am Standort
- Abgleich der Bereiche und Prozesse des Energieeinsatzes mit Daten aus Stufe 3
- Befragung von örtlichen Personal, auch in Form von Einzelgesprächen, zu z.B. bereits bestehenden internen Verbesserungsvorschlägen
- Indentifizierung von Bereichen und Prozessen, für die für die Analyse zusätzliche Daten benötigt werden
5
- Auswertung der Daten und Informationen aus den Begehungen
- Witterungsbereinigungen von Wärmeverbräuchen und Erzeugungen
- Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
- Life-Cycle-Costs (LCC) für Verbesserungsmaßnahmen
6
- Erstellung des Berichts gemäß DIN EN 16247-1
- Vorabbesprechung des Energieauditbericht mit Auftraggeber
7
- Vorstellung und Übergabe des Berichts bei dem Unternehmen und Klärung von Detailfragen
8
- Eingabe Energieaudit- und Unternehmensrelevanter Informationen im Online-Formular des BAFA
- Dies kann durch Sie direkt oder optional durch uns erfolgen
Auditkosten
Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche Kosten bei einem Energieaudit ungefähr zu erwarten sind und in welchen Bereichen sich die typischen Aufwendungen für die Durchführung eines Energieaudits bewegen. Dabei variieren die Kosten abhängig von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Standorte sowie der Komplexität der Energieverbräuche erheblich. Für kleine und mittlere Unternehmen liegen die Kosten meist zwischen 6.500 und 8.000 Euro, während größere Betriebe mit mehreren Niederlassungen und komplexeren Prozessen entsprechend höhere Budgets einplanen sollten.
Niedrige
Komplexität
6.500 – 8.000 €
MIttlere
Komplexität
8.000 – 12.000 €
Hohe
Komplexität
> 12.000 €
Die Energieauditoren
Weiterführende Informationen zum Energieaudit nach DIN EN 16247, der gesetzlich vorgeschriebenen Auditpflicht für große Unternehmen, dem genauen Ablauf der Auditdurchführung sowie den Kosten und Fördermöglichkeiten finden Sie umfassend auf unserer Spezialseite die-energieauditoren.de. Dort erklären wir auch, wie oft ein Energieaudit wiederholt werden muss und worauf es gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ankommt.
Für alle Fragen rund um das Thema Energieaudit bieten wir Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit, direkt mit uns in Kontakt zu treten. In einem unverbindlichen Erstgespräch beraten wir Sie gerne individuell und zeigen Ihnen auf, wie ein Energieaudit nach DIN EN 16247 Ihrem Unternehmen helfen kann, Energieeffizienz zu steigern und Kosten zu sparen.
