Nachhaltigkeitsbericht

Tu Gutes und sprich darüber - der Nachhaltigkeitsbericht

Worum geht es beim Nachhaltigkeitsbericht?

Ab dem Geschäftsjahr 2017 werden kapitalmarktorientierte Unternehmen gemäß der EU Richtlinie 95/2014 dazu verpflichtet, über ihre Tätigkeiten im Bereich CSR in Form eines nichtfinanziellen Lageberichts zu berichten. Unter der Corporate Social Responsibility, kurz CSR, wird die Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft und Umwelt verstanden. Im Rahmen der CSR - Berichtspflicht müssen die Unternehmen künftig ihre Lage- und Konzernlageberichte erweitern und über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, der Achtung von Menschenrechten und Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichten.

Veröffentlichungspflicht vom Gesetzgeber verabschiedet

Die Bedeutung von Corporate Social Responsibility ist in den letzten Jahren stark gestiegen. So nehmen bereits vereinzelte Unternehmen in Form eines jährlichen Nachhaltigkeitsberichtes offen Stellung zu Themen wie beispielsweise Umwelt-, Sozial- oder Arbeitnehmerbelange, Supply Chain Management oder der Achtung von Menschenrechten. Durch die Verpflichtung sollen Unternehmen nun verstärkt zu nachhaltigem Wirtschaften motiviert werden. Um den Nachhaltigkeitsprozess von Unternehmen, Banken und Versicherungen transparent zu gestalten, sollen ab 2017 zusätzlich zu den Geschäftsberichten diese nichtfinanziellen Auskünfte im Lagebericht veröffentlicht werden. Hierdurch soll unter anderem Stakeholdern die Möglichkeit zum Vergleich nichtfinanzieller Aspekte von Unternehmen gegeben werden.

Diese Verpflichtung beruht europaweit auf der EU-Richtlinie 95/2014, welche nichtfinanzielle Lageberichte erstmals für das Geschäftsjahr 2017 vorsieht. Die Richtlinie verlangt, dass ihre Inhalte bis Dezember 2016 in nationales Recht umgewandelt werden. Die deutsche Bundesregierung ist dieser Verpflichtung nun im März dieses Jahres vollständig nachgekommen.

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Der Gesetzentwurf, in dem die CSR-Berichtspflicht in das Handelsgesetz integriert wird, wurde bereits verabschiedet. Aus diesem Gesetzentwurf geht klar hervor, dass es für große Unternehmen, Versicherungen und Banken keine Alternative zur Berichtspflicht gibt. Als Grenzwerte werden nach derzeitigem Stand eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von mehr als 40 Mio. Euro gesetzt. Hierbei gelten die Bestimmungen nach §267 des HGB. Für die betroffenen Unternehmen gilt zusätzlich, dass sie mehr als 500 Mitarbeiter im jährlichen Durchschnitt beschäftigen. Bei Nichterfüllung der eingeführten Pflicht können nach HGB §340 Strafen in Millionenhöhe verhängt werden.

Welche Vorteile bietet ein Nachhaltigkeitsbericht?

Neben der reinen Erfüllung der Berichtspflicht bietet ein CSR-Bericht auch zahlreiche Vorteile. Mit der umfassenden Berichtserstattung sichern sich Unternehmen das Vertrauen von Investoren, Kunden und Stakeholdern. Weiterhin werden Prozesse in der Lieferantenkette transparenter und Risiken minimiert. Zur Erstellung der Berichte können verschiedene nationale oder internationale Standards herangezogen werden.

Wesentlichkeitsmatrix

Nachhaltigkeitsbericht Wesentlichkeitsmatrix

Wie lange dauert die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts?

Zur Erstellung eines individuellen CSR-Berichts sind laut Schätzungen der Bundesregierung im Durchschnitt 160 Mannstunden nötig. Dieser Arbeitsaufwand bezieht sich auf die Ersteinführung einer Berichtsroutine. Bei bestehender Berichtsroutine werden nach Schätzungen bis zu 80 Mannstunden jährlich für die Berichtserstellung benötigt.

Von der Berichtspflicht sind nach derzeitigem Stand große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie Versicherungen und Kreditinstitute betroffen. Um den Aufwand der Berichtserstellung zu reduzieren, bietet enerion in Kooperation mit der Firma AMANA consulting ein Tool zur Erstellung von Nachhaltigkeitsbericht an. Mit dessen Hilfe können Unternehmen ihrer Pflicht unkompliziert nachkommen.

Wie unterstützt enerion bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten?

Zur Eingliederung der Berichtspflicht in den Geschäftsbericht arbeitet enerion eng mit den Profis von Amana-Consulting zusammen. Mittels des Redaktionssystems SmartNotes, dass von führenden Konzernen zur Geschäfts- und Lageberichterstellung verwendet wird, kann der Prozess optimiert werden. Die sog. CSR Disclosure Checkliste verwaltet alle Angaben, die benötigen werden, um einen gesetzeskonformen CSR-Bericht zu erstellen.

 

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