Energieberatung für Nichtwohngebäude
Durch geförderte Beratung gezielte Maßnahmen für ein Sanierungsfahrplan erhalten
Transparenz für Sanierungsmaßnahmen schaffen – und systematisch die Kosten senken
Durch die Energieberatung für Nichtwohngebäude erhalten Kommunen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinsschaften und Unternehmen gezielte Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, abgestimmt auf ihr Nichtwohngebäude. Die Beratung wird durch die Bundesregierung mit bis zu 8.000 € je Gebäude bezuschusst.
Was ist die Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude?
Hohe Energiekosten oder anstehende Sanierungsmaßnahmen sind oft der Anlass einer Analyse von Gebäuden. Insbesondere bei öffentlichen Nichtwohngebäude älteren Baujahres ist der Sanierungsbedarf oftmals nicht genau bekannt oder die hohen Einsparpotentiale können nicht benannt werden.
Detaillierte Analyse bestehender Gebäude
Durch unsere computergestützte Analyse und Auswertung erzeugen wir ein genaues dreidimensionales Abbild des bestehenden Gebäudes und können die Effekte unterschiedlicher Sanierungsmaßnahmen miteinander vergleichen. Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan mit wirtschaftlich sinnvollen Einsparmaßnahmen und deren Fördermöglichkeiten.
Sanierungsfahrplan oder –konzept
Innerhalb des geförderten Programmes entwickeln wir einen Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen, oder ein Sanierungskonzept zur Erreichung von KfW-Energiestandards.
Short Facts
- Für Kommunen und gemeinnützige Organisationen
- Bis zu 15.000 € Zuschuss je Gebäude
- Detaillierte Erfassung des Gebäudes
- Computergestützte 3D-Simulation des Gebäudes
- Individuelle Sanierungsmaßnahmen
- Untersuchung von:
- Heizung,
- Lüftung,
- Kälte- und Klima,
- Beleuchtung,
- sowie der Gebäudehülle
Durch die Energieberatung werden außerdem weitere Fördermittel für geplante Maßnahmen aufgezeigt. Die förderfähige Beratung wird von der Bundesregierung bezuschusst, so dass gemeinnützige Unternehmen und Kommunen nur noch einen geringen Eigenanteil tragen. Die Beantragung erfolgt vollständig durch uns.
Bei kommunalen Gebäuden herrscht teilweise noch großer Sanierungsbedarf. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen wohlbedacht eingesetzt werden. Durch unsere Zulassung für die geförderte Beratung erhalten unsere Kunden eine hochqualifizierte Analyse zu geringen Selbstkosten.
Ablauf der Energieberatung für Nichtwohngebäude
Nach Zusage des Förderzuschusses beginnt die eigentliche Energieberatung. Auf Basis der Gebäudepläne und mit Hilfe von Vor-Ort-Begehungen wird ein komplexes 3D-Modell des Gebäudes erstellt, welches als Basis für die Simulation und die Berechnung verschiedener Sanierungsmaßnahmen dient.
Vor-Ort-Analyse und Datenerfassung
Während der Vor-Ort-Begehung des Gebäudes werden alle relevanten Verbraucher am Standort erfasst und in Augenschein genommen. Hierbei werden von unseren BAFA-anerkannten Energieberatern alle gebäuderelevanten Daten ermittelt und vermessen.
Wirtschaftliche Einsparmaßnahmen
Anhand der aufbereiteten Daten können durch die Gebäudesimulation unterschiedliche Szenarien miteinander verglichen werden. Wirtschaftliche Sanierungsmaßnahem können somit identifiziert und im Sanierungsfahrplan zusammengefasst werden.
Energie- und Kosteneinsparungen werden hier ebenso deutlich wie zum Beispiel CO2-Einsparungen.
Energie- und Kosteneinsparungen werden hier ebenso deutlich wie zum Beispiel CO2-Einsparungen.
Fachgerechter Sanierungsfahrplan
Bei einem gemeinnützigen Unternehmen, dessen Nichtwohngebäude lange nicht renoviert wurde, haben wir einen gezielten Sanierungsfahrplan aufgestellt und unwirtschaftliche Bereiche identifizieren. Somit wurde erstmals deutlich, welche Gebäudeteile besonders renovierungsbedürftig sind und welche Sanierungsmaßnahmen vergleichsweise kurze Amortisierungszeiten haben.
Die gewonnen Erkenntnisse dienen beispielsweise als Grundlage für die Beauftragung von Fachfirmen oder der Einholung von Angeboten zur Erneuerung von Anlagen.
Die gewonnen Erkenntnisse dienen beispielsweise als Grundlage für die Beauftragung von Fachfirmen oder der Einholung von Angeboten zur Erneuerung von Anlagen.